Wenn ein Verkäufer auf der Internetplattform Ebay eine Auktion vorzeitig abbricht, kann er sich gegenüber dem Höchstbietenden grundsätzlich schadensersatzpflichtig machen. Allerdings muss der Auktionsteilnehmer für einen Ersatzanspruch schlüssig vortragen, dass er zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion tatsächlich auch der Höchstbietende war.

OLG Dresden, Urteil vom 19.06.2014, Aktenzeichen 10 U 572/13.