… darauf haben Sie ein Recht!
Günther R. Neugebauer, law connection

Persönlich

Alles was recht ist, nur eine engagierte Vertretung Ihrer Interessen kann meine Intention sein. Gemeinsamen Erfolg hat man immer dann, wenn das Zusammenspiel funktioniert. Wenn Engagement und Vertrauen die Grundlagen bilden. Einfach betrachtet, wenn die gegenseitige Chemie stimmt. Ich bin für Sie da – schnell, schnörkellos, aber konsequent im zielbewussten Handeln und freue mich auf Ihren Kontakt.

In folgenden Rechtsgebieten bin ich Ihnen ein kompetenter Partner:

Arbeitsrecht

Ein Arbeitsplatz sichert Ihnen Ihre finanzielle Zukunft. Wir setzen uns für die Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes ein, wobei wir Sie in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechtes vertreten. Auch Mobbing am Arbeitsplatz ist für uns kein Fremdwort. Wir werden versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln und Ihnen, wenn immer es möglich ist, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Sollte auf dem Verhandlungswege keine Möglichkeit für die Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes gefunden werden, so vertreten wir Sie vor allen Arbeitsgerichten.

Andererseits vertreten wir aufgrund unserer Klientenstruktur auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen, auch auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts. Wir haben auch Erfahrung in der Vertretung von Betriebsräten gegenüber dem Arbeitgeber

Probleme, die in der Arbeitswelt auftreten, können wir sowohl aus der Sicht eines Arbeitnehmers, aber auch eines Arbeitgebers ausgewogen lösen.

Im Bereich des Sozialversicherungsrechts vertreten wir unsere Mandanten vor dem Sozialgericht.

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter sind dabei unsere ständigen Gegner.

Auch Arbeitgeber vertreten wir gegenüber Rentenversicherungsträgern, wenn es um Statusverfahren bezüglich der Rentenversicherungspflicht geht.

Familienrecht (auch international)

In Familiensachen sind Sie bei uns gut aufgehoben. Herr Rechtsanwalt Neugebauer hat eine große Erfahrung auch in internationalen Familiensachen, insbesondere nach italienischem und türkischem Recht.

Trennung und Scheidung stellen einen gravierenden Einschnitt in einer Partnerschaft dar. Die finanziellen Folgen, das heißt die Vermögensauseinandersetzung und die Fragen des Unterhalts regeln wir, wenn immer es geht, außergerichtlich. Dabei sind aber für uns die Kinder im Scheidungsschachspiel nicht die Bauernopfer, sondern die Könige. Sie leiden am meisten unter der Trennung der Eltern, weshalb wir großen Wert darauf legen, dass eine Regelung im Interesse des Kindes (Kindeswohl) getroffen wird. Dabei versuchen wir den Umgang und das Sorgerecht ausschließlich nach dem Kindeswohl zu regeln und nicht nach den Interessen der Eltern.

Was die Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich) anbelangt, so legen wir im Interesse unserer Mandanten, das heißt auch in deren eigenen Kosteninteresse, Wert auf eine einvernehmliche Regelungen in Form von Scheidungsfolgevereinbarungen.

Gerade auf dem Gebiet der Vermögensauseinandersetzung hat Herr Rechtsanwalt Neugebauer große Erfahrungen, die er in verschiedenen Seminaren an Berufskollegen/innen weitergibt. Sollte eine einvernehmliche Vermögensauseinandersetzung nicht möglich sein, so schrecken wir auch nicht davor zurück, unsere Mandanten im Teilungsversteigerungsverfahren zu vertreten. Gerade in Vermögensauseinandersetzungsangelegenheiten und Teilungsversteigerungsverfahren ist Herr Rechtsanwalt Neugebauer bundesweit tätig.

Was den Unterhalt anbelangt, so vertreten wir unsere Mandanten nicht nur wegen Unterhaltsforderungen gegenüber dem anderen Elternteil sondern auch gegenüber den Sozialämtern und den Jobcentern.

Erbrecht

Meist gehen mit der Trennung und Scheidung Regelungen im Erbrecht und auch bezüglich des Bestands von Familienunternehmen einher. Für uns ist es wichtig, dass durch Trennung und Scheidung Familienunternehmen keinen Schaden erleiden.

Eine erbrechtliche Auseinandersetzung wird meist höchst emotional geführt. Hier finden wir für unsere Mandanten eine Lösung, die ihnen ihren Erbanteil erhalten ohne dass dieser durch erhebliche- meist unnötige-Kosten, gekürzt wird. Wenn es nicht anders geht, so vertreten wir auch die erbrechtlichen Interessen unserer Mandanten vor Gericht.

Bei der Erstellung von Testamenten sind wir behilflich, wobei wir hier auf die individuelle Situation unserer Mandanten eingehen.

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen, die das Gesellschaftsrecht mit sich bringen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Gründung von Gesellschaften als auch bei der Liquidation. Wir haben Erfahrung durch langjährige forensische Erfahrung im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowohl im Verhältnis von Geschäftsführern beziehungsweise Vorständen zu den Gesellschaftern, wie auch bei Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gesellschaftern.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst alle Fragen, die mit der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern zusammenhängen. Wir beraten Sie bei unternehmerischen Entscheidungen und begleiten Unternehmen partnerschaftlich.

Auch hier gilt unser Augenmerk immer der Erhaltung des Unternehmens.

Bei der Abfassung von Arbeitsverträgen, Handelsvertreterverträgen und allen Verträgen mit der Führung eines Unternehmens zusammenhängend sind wir jederzeit behilflich.

Zwangsvollstreckung:

Wir führen Forderungsinkasso sowohl in Deutschland, als auch in Italien sowie im übrigen europäischem Ausland durch. Wir vollstrecken auch für ausländische Mandanten aus ausländischen Titeln in Deutschland.

Auf Wunsch führt Herr Rechtsanwalt Günther R. Neugebauer zum Thema Zwangsvollstreckung Inhouse-Seminare bei Unternehmen, aber auch anderen Anwaltskanzleien, die eine eigene Inkassoabteilung haben bzw. die sich mit Inkasso befassen, durch.

Schwerpunkte

Arbeitsrecht
Familienrecht (auch international)
Erbrecht
Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsrecht

Mitgliedschaft

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Anwaltsverein Stuttgart
Deutscher Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Deutsche Verkehrsrechtsanwälte
Italienische Handelskammer München
Bund der Selbständigen Leinfelden-Echterdingen

Referent

Referent bei verschiedenen Organisationen wie Bildungswerk der Baden Württembergischen Wirtschaft, AKD, VWA, Institut Weller zum Thema Arbeitsrecht und Personalwesen. Zurzeit Referent bei „Eiden Juristische Seminare“ und „Freiberger Juristenseminare“ auf den Gebieten des Familienrechts:
Vermögensauseinandersetzung zwischen (ehemaligen) Ehegatten
Zugewinnausgleich
Teilungsversteigerung – die ultima ratio im Familien- und Erbrecht
Zwangsvollstreckung: Mobiliar- und Forderungsvollstreckung mit den neuen „Zwangsformularen“

Autor

Autor verschiedener Artikel in der MDR zum Thema Zwangsvollstreckung
Autor von Fachbüchern bei „Eiden Juristische Seminare“ zu folgenden Themen:
Ausgewählte Themen zum Zugewinnausgleich bei Selbständigen
Informationsbeschaffung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Wege der Zwangsvollstreckung
Die erfolgreiche Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen
Die Teilungsversteigerung als ultima ratio in Familien- und Erbsachen
Vermögensausgleich zwischen (ehemaligen) Ehegatten
Forderungsvollstreckung aktuell – unter anderem das neue P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Reform der Insolvenzanfechtung

Lebenslauf

1968 Studium an der Eberhardt-Karls-Universität in Tübingen
1973 Referendar am Landgericht Ellwangen
1975 Assessor beim Verband der Metallindustrie (Südwestmetall), Stuttgart
1976 Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Zach & Collegen, Böblingen
1980 Rechtsanwalt in der eigenen Kanzlei in Schwäbisch Gmünd, Personalunion mit der Geschäftsführung zweier Arbeitgeberverbände und Leiter der Zweigstelle der IHK Ostalb, Schwäbisch Gmünd
1987 als Mitarbeiter, später als Partner in der Anwaltskanzlei Schradi & Neugebauer in Stuttgart-Birkach
Juni 2003 Gründung der eigenen Kanzlei in Leinfelden-Echterdingen
Mai 2008 Eröffnung der weiteren Kanzlei in Altenriet

Ehrenamt

1. Vorsitzender des Gewerbevereins altenriet bewegt!